Mieten & Vermieten: Urteil: Herdaustausch ist Modernisierungsmaßnahme
12März

In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Neukölln, dass Mieter den Austausch eines Elektroherdes gegen einen modernen Herd mit Ceranplatten dulden müssen, da es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietwohnung handelt (AZ 10 C 391/16).
Im vorliegenden Fall stritten sich Mieterin und Vermieterin über den Austausch eines Herdes in der betreffenden Mietwohnung. Die Mieterin befürchtete eine anschließende Mieterhöhung, obwohl die Vermieterin ausdrücklich auf eine Modernisierungsmieterhöhung nach §559 BGB verzichtet hatte.
Das Gericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Vermieterin. Da ein Herd mit Cerankochfeld allgemein als hochwertiger gegenüber einem Plattenherd gewertet wird, ist der Austausch eine übliche Modernisierungsmaßnahme, die geduldet werden muss.
© Fotolia.de / hywards
Im vorliegenden Fall stritten sich Mieterin und Vermieterin über den Austausch eines Herdes in der betreffenden Mietwohnung. Die Mieterin befürchtete eine anschließende Mieterhöhung, obwohl die Vermieterin ausdrücklich auf eine Modernisierungsmieterhöhung nach §559 BGB verzichtet hatte.
Das Gericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Vermieterin. Da ein Herd mit Cerankochfeld allgemein als hochwertiger gegenüber einem Plattenherd gewertet wird, ist der Austausch eine übliche Modernisierungsmaßnahme, die geduldet werden muss.
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