Mieten & Vermieten: Urteil: Gericht erklärt Mietpreisbremse für verfassungswidrig
01Oktober

                Nach Auffassung des Landgerichts Berlin verstößt die Mietpreisbremse, die sich nach der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete richtet, gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Da die Mieten in ganz Deutschland stark variieren - teilweise über 70 Prozent - würden Vermieter in den unterschiedlichen Städten und Regionen ungleich von den Restriktionen getroffen werden, so das Gericht (AZ 67 S 149/17).
Dagegen würden Eigentümer, die bereits in der Vergangenheit nach der Mietpreisbremse definierte zu „hohe Mieten“ verlangt hatten, zu sehr begünstigt werden. Laut Gericht sei es nicht zu rechtfertigen, dass diese Vermieter bei Neuvermietung weiterhin ihre bisherige Miete ansetzen dürfen und moderat agierende Vermieter dagegen an die Vorgaben der Mietpreisbremse gebunden seien.
Die Reaktionen der Immobilienwirtschaft auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Während der Eigentümerverband Haus & Grund die Entscheidung begrüßt, verweist der Deutsche Mieterbund darauf, dass nur das Bundesverfassungsgericht gesetzliche Regelungen für verfassungswidrig erklären kann.
© Fotolia.de / hywards
              
              
            Dagegen würden Eigentümer, die bereits in der Vergangenheit nach der Mietpreisbremse definierte zu „hohe Mieten“ verlangt hatten, zu sehr begünstigt werden. Laut Gericht sei es nicht zu rechtfertigen, dass diese Vermieter bei Neuvermietung weiterhin ihre bisherige Miete ansetzen dürfen und moderat agierende Vermieter dagegen an die Vorgaben der Mietpreisbremse gebunden seien.
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