Mieten & Vermieten: Tiere im Haus: Was erlaubt ist und was nicht
09Juli

Haustiere gehören für viele Menschen als vollwertige Familienmitglieder zum täglichen Leben dazu. Doch immer wieder gibt es rechtliche Auseinandersetzungen, wenn es um die Haltung von Tieren in Mietobjekten geht. Der LBS-Infodienst hat die wichtigsten Entscheidungen nun aktuell zusammengefasst.
Grundsätzlich müssen zwei Auflagen erfüllt sein, um eine Tierhaltung in Mietshäusern zu erlauben. Vermieter und Nachbarn dürfen dadurch nicht gestört werden und eine artgerechte Haltung muss sichergestellt werden. Ein generelles Verbot einer Hunde- und Katzenhaltung ist beispielsweise nicht rechtswirksam.
Anders sind die Auflagen bei giftigen Tieren wie Spinnen oder Schlangen. Hier erheben Behörden und Gerichte hohe Auflagen an den Halter und entscheiden im Streitfall zugunsten des klagenden Nachbarn.
© Fotolia.de / hywards
Grundsätzlich müssen zwei Auflagen erfüllt sein, um eine Tierhaltung in Mietshäusern zu erlauben. Vermieter und Nachbarn dürfen dadurch nicht gestört werden und eine artgerechte Haltung muss sichergestellt werden. Ein generelles Verbot einer Hunde- und Katzenhaltung ist beispielsweise nicht rechtswirksam.
Anders sind die Auflagen bei giftigen Tieren wie Spinnen oder Schlangen. Hier erheben Behörden und Gerichte hohe Auflagen an den Halter und entscheiden im Streitfall zugunsten des klagenden Nachbarn.
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