Guter Rat: Immobililienrecht: IVD und VPB richten Schlichtungsstelle ein
09Februar

Immer wieder kommt es zwischen privaten Bauherren und Immobilienkäufern zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Um diese zu vermeiden und außergerichtliche Lösungen zu finden, haben die Branchenverbände IVD und VPB den „Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung“ eingerichtet.
Die vom Bundesamt für Justiz anerkannte Schlichtungsstelle prüft Verbraucherbeschwerden neutral und unterbreitet einen angemessenen, nachvollziehbaren Schlichtungsvorschlag. So können sich beispielsweise Verbraucher an den Ombudsmann wenden, wenn der persönliche Austausch zwischen den Konfliktparteien nicht mehr möglich ist.
Darüber hinaus steht der Ombudsmann ab sofort für Fragen des Bauvertragsrechts zur Verfügung und erweitert damit sein bisheriges Beratungsangebot.
© photoDune.net / copperpipe
Die vom Bundesamt für Justiz anerkannte Schlichtungsstelle prüft Verbraucherbeschwerden neutral und unterbreitet einen angemessenen, nachvollziehbaren Schlichtungsvorschlag. So können sich beispielsweise Verbraucher an den Ombudsmann wenden, wenn der persönliche Austausch zwischen den Konfliktparteien nicht mehr möglich ist.
Darüber hinaus steht der Ombudsmann ab sofort für Fragen des Bauvertragsrechts zur Verfügung und erweitert damit sein bisheriges Beratungsangebot.
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