Facility Management: Urteil: Jahresabrechnung muss nicht alle Einzelergebnisse beinhalten
28Januar
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) keine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse jeder einzelnen Wohnung beinhalten muss (AZ V ZR 189/16).
Im vorliegenden Fall hatten die WEG-Mitglieder mit Stimmenmehrheit die Jahresabrechnungen für 2012 und 2013 genehmigt. Im Vorfeld hatte der Verwalter auf Anlagen zu den Abrechnungen hingewiesen, die den Dokumenten beiliegen und eine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse und Rückstände für alle Wohnungen beinhalten sollten. Aus diesem Grund hatte ein Eigentümer die Entscheidung angefochten.
Das Gericht entschied, dass eine Übersicht der Abrechnungsergebnisse für alle Einheiten zwar zweckmäßig, aber nicht unbedingt notwendig für eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung sind. Denn bereits aus den Einzelabrechnungen kann entnommen werden, nach welchem Verteilungsschlüssel die Gesamtkosten aufgeteilt wurden.
© photodune.net
Im vorliegenden Fall hatten die WEG-Mitglieder mit Stimmenmehrheit die Jahresabrechnungen für 2012 und 2013 genehmigt. Im Vorfeld hatte der Verwalter auf Anlagen zu den Abrechnungen hingewiesen, die den Dokumenten beiliegen und eine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse und Rückstände für alle Wohnungen beinhalten sollten. Aus diesem Grund hatte ein Eigentümer die Entscheidung angefochten.
Das Gericht entschied, dass eine Übersicht der Abrechnungsergebnisse für alle Einheiten zwar zweckmäßig, aber nicht unbedingt notwendig für eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung sind. Denn bereits aus den Einzelabrechnungen kann entnommen werden, nach welchem Verteilungsschlüssel die Gesamtkosten aufgeteilt wurden.
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