Facility Management: Urteil: Feuchte Wände müssen saniert werden!
13Mai

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Wohnungseigentümer beschädigtes Gemeinschaftseigentum sanieren müssen, damit alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ihr Sondereigentum nutzen können (AZ V ZR 203/17).
Im vorliegenden Fall hatten Eigentümer von drei Teileigentumseinheiten verlangt, dass die im Souterrain liegenden Einheiten saniert werden. Die Innen- und Außenwände wiesen massive Durchfeuchtungen auf, die ebenfalls durch zwei Gutachten bestätigt wurden. Als Ursache wurde unter anderem eine fehlende außenseitige Sockelabdichtung benannt. Die Eigentümer lehnten den Antrag auf Sanierung jedoch mehrheitlich ab.
Das Gericht gab nun aktuell den klagenden Wohnungseigentümern Recht. Es widerspräche ordnungsmäßiger Verwaltung, die Sanierung zu verzögern und der Sanierungspflicht des Gemeinschaftseigentums damit nicht nachzukommen.
© photodune.net
Im vorliegenden Fall hatten Eigentümer von drei Teileigentumseinheiten verlangt, dass die im Souterrain liegenden Einheiten saniert werden. Die Innen- und Außenwände wiesen massive Durchfeuchtungen auf, die ebenfalls durch zwei Gutachten bestätigt wurden. Als Ursache wurde unter anderem eine fehlende außenseitige Sockelabdichtung benannt. Die Eigentümer lehnten den Antrag auf Sanierung jedoch mehrheitlich ab.
Das Gericht gab nun aktuell den klagenden Wohnungseigentümern Recht. Es widerspräche ordnungsmäßiger Verwaltung, die Sanierung zu verzögern und der Sanierungspflicht des Gemeinschaftseigentums damit nicht nachzukommen.
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