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Energieeffizienz: Nachrüsten bei Eigentümerwechsel

20Juni

Energieeffizienz: Nachrüsten bei Eigentümerwechsel

Eigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen oder erben, müssen energetische Standards umsetzen. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Welche Anforderungen für die Wohngebäude im Hinblick auf die Energieeffizienz gilt, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Laut Energieberatung muss die Immobilie die Anforderungen des GEG innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

So müssen beispielsweise Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden. Zudem müssen Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Außerdem muss die oberste Geschossdecke nachträglich gedämmt werden, wenn dort bislang ein Wärmeschutz fehlt. Kommen Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, drohen laut Energieberatung nicht nur Bußgelder, sondern es müsse auch mit einem hohen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser gerechnet werden.

Für die energetische Sanierungsmaßnahmen, die umgesetzt werden müssen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten wie beispielweise vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wer sich über die Fördermöglichkeiten informieren oder eine Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen möchte, erhält auf der Seite verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/ weitere Informationen.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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